Wer auffährt, ist schuld – so lautet zumindest eine alte Weisheit. Was gilt, wenn der Vordermann absichtlich abbremst, um andere zu provozieren? Das sagen Richter.
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Für Selbstjustiz ist auf der Straße kein Platz. Wer andere etwa durch Bremsaktionen maßregelt, muss damit rechnen, für den Schaden voll zu haften, wenn der Hintermann dabei auffährt. So entschieden Richter des Amtsgerichts Solingen bereits vor Längerem.
Auffahrunfall nach Bremsaktion
Der Hintergrund dieser Entscheidung: Ein eiliger Autofahrer drängelte hinter dem Auto einer Frau, die mit vorschriftsmäßigem Tempo unterwegs war. Dann überholte er und scherte knapp vor der Frau ein. An einer roten Ampel hielten beide hintereinander. Bei Grün fuhr der Mann an, nur um kurz darauf in die Bremsen zu steigen. Nach dem Auffahrunfall wollte dessen Versicherung nur ein Viertel des Schadens am Auto der Frau übernehmen. Diese bestand auf der gesamten Summe und zog vor Gericht .
Dort bekam sie recht. Denn das Gericht wertete die Aktion als "Akt der Selbstjustiz". Der könne nicht akzeptiert werden. Wer also extra scharf bremst, um andere zu disziplinieren, haftet voll.